Steuern

Influencer und Steuern: welche Pflichten auf dich zukommen

Sobald mit Instagram Geld hereinkommt, interessiert sich das Finanzamt dafür. Hier steht, wann aus dem Hobby ein Gewerbe wird, welche Steuerarten es gibt, warum geschenkte Produkte Einnahmen sind und was du ab Tag eins sammeln solltest.

Wichtig vorweg: Wir sind ein Shop für Instagram-Reichweite, keine Steuerberatung. Dieser Text erklärt die Grundbegriffe, damit du weißt, wonach du fragen musst. Er ersetzt keine Beratung, und verbindliche Auskunft geben nur das Finanzamt oder ein Steuerberater. Konkrete Beträge und Freigrenzen nennen wir bewusst nicht, weil sie sich ändern und eine veraltete Zahl schlimmer ist als gar keine.

Wann aus einem Hobby ein Gewerbe wird

Ein Instagram-Konto zu führen ist erst einmal privat. Steuerlich interessant wird es in dem Moment, in dem du damit Geld verdienen willst. Drei Merkmale entscheiden darüber, ob das Finanzamt deine Tätigkeit als Gewerbe ansieht:

  • Selbstständig. Du arbeitest auf eigene Rechnung, nicht als Angestellte einer Firma.
  • Nachhaltig. Du machst es regelmäßig und willst es wiederholen, nicht einmalig.
  • Mit Gewinnabsicht. Du willst am Ende mehr einnehmen als ausgeben. Ob es im ersten Jahr klappt, spielt keine Rolle — die Absicht zählt.

Treffen alle drei zu, meldest du ein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Stadt an. Danach schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ein Formular, in dem du deine erwarteten Einnahmen schätzt und dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest). Aus diesem Fragebogen ergibt sich fast alles Weitere.

Eine häufige Frage: Zählt schon der erste bezahlte Beitrag? Sobald du regelmäßig Kooperationen annimmst, ja. Ein einzelner Zufallsauftrag ist ein Grenzfall — das ist genau die Art Frage, die du am günstigsten mit einer kurzen Rückfrage beim Finanzamt klärst, statt sie zu raten.

Kleiner Nebeneffekt, der oft vergessen wird: Wer gewerblich auf Instagram unterwegs ist, braucht auch ein Impressum im Profil. Das hat mit Steuern nichts zu tun, fällt aber im selben Moment an.

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Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

Drei Steuerarten können auf dich zukommen. Sie hängen an verschiedenen Dingen, deshalb lohnt es sich, sie sauber zu trennen.

SteuerWorauf sie anfälltAn wen
Einkommensteuerauf deinen Gewinn, also Einnahmen minus AusgabenFinanzamt
Gewerbesteuerauf den Gewerbeertrag, soweit er über dem Freibetrag liegtGemeinde
Umsatzsteuerauf deine Rechnungen an KundenFinanzamt

Einkommensteuer ist die wichtigste. Besteuert wird nicht, was auf dem Konto eingeht, sondern der Gewinn. Wer 10.000 Euro einnimmt und 4.000 Euro für Ausrüstung und Werbung ausgibt, versteuert die Differenz. Deshalb sind Belege bares Geld — dazu gleich mehr.

Gewerbesteuer zahlst du an deine Stadt oder Gemeinde. Es gibt einen Freibetrag für Einzelunternehmen, und der Steuersatz hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab, der von Ort zu Ort verschieden ist. Kleine Konten liegen oft unter dem Freibetrag. Die Gewerbesteuer wird außerdem teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, sie kommt also nicht in voller Höhe obendrauf.

Umsatzsteuer ist die, bei der die meisten Fehler passieren. Grundsatz: Du schlägst sie auf deine Rechnungen auf, ziehst die Umsatzsteuer ab, die du selbst bezahlt hast (das nennt sich Vorsteuerabzug), und führst den Rest ab. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus — darf dann aber auch keine Vorsteuer ziehen.

Diese Entscheidung ist wichtiger, als sie klingt. Wer viel Ausrüstung kauft, verliert mit der Kleinunternehmerregelung den Vorsteuerabzug auf genau diese Käufe. Wer kaum Ausgaben hat und mit Privatleuten arbeitet, spart sich damit viel Bürokratie. Es gibt keine Antwort, die für alle stimmt.

Ein Sonderfall betrifft alle, die mit Firmen aus dem Ausland arbeiten — etwa mit einer Plattform mit Sitz in Irland. Dabei gelten eigene Regeln, wer die Umsatzsteuer schuldet. Das ist der Punkt, an dem Selbermachen unwirtschaftlich wird.

Geschenke und Produkte als Einnahme

Der teuerste Irrtum in dieser Branche: „Ich habe ja kein Geld bekommen, nur das Produkt." Steuerlich ist das kein Unterschied. Wenn du etwas bekommst und dafür eine Gegenleistung erbringst — einen Beitrag, eine Story, eine Verlinkung — dann ist das Produkt deine Bezahlung. Solche Sachleistungen heißen geldwerte Vorteile und werden mit dem üblichen Marktpreis als Einnahme angesetzt.

Praktisch heißt das: Ein Kleid im Wert von 300 Euro, das du gegen einen Post behältst, ist eine Einnahme von 300 Euro. Für die Steuer brauchst du dann Geld, das du nie gesehen hast. Genau daran scheitern viele im dritten Jahr, wenn die erste Nachzahlung kommt.

Drei Fälle, die man auseinanderhalten sollte:

  • Produkt gegen Beitrag. Eindeutig Einnahme. Wert notieren, Absprache aufheben.
  • Leihgabe. Du bekommst etwas für einen Dreh und schickst es zurück. Dann bleibt es Eigentum der Firma. Halte schriftlich fest, dass es eine Leihgabe war.
  • Unaufgefordert zugesandt, ohne Absprache. Hier wird es kompliziert, und es gibt Sonderregeln für den Fall, dass der Schenker die Steuer pauschal übernimmt. Frag im Zweifel nach, statt es stillschweigend wegzulassen.

Führ am besten eine einfache Liste: Datum, Firma, Produkt, geschätzter Wert, was du dafür gemacht hast. Fünf Minuten pro Kooperation, und du hast am Jahresende keine Rekonstruktion vor dir. Wie Kooperationen überhaupt zustande kommen, steht in unserem Beitrag mit Instagram Geld verdienen.

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Was du absetzen kannst

Absetzen heißt: Die Ausgabe mindert deinen Gewinn, und damit die Steuer. Die Grundregel lautet, dass die Ausgabe betrieblich veranlasst sein muss — du machst sie für die Tätigkeit, nicht für dein Privatleben.

Unstrittig ist meistens:

  • Kamera, Objektive, Licht, Mikrofon, Stativ, Gimbal
  • Schnitt- und Bildprogramme, Werkzeuge zur Beitragsplanung, Cloud-Speicher
  • Werbekosten, zum Beispiel geschaltete Instagram-Anzeigen
  • Bürobedarf, Porto, Verpackung für Gewinnspiele
  • Steuerberatung, Buchhaltungssoftware, Kontoführung des Geschäftskontos
  • Fachliteratur und Kurse, die direkt zur Tätigkeit passen

Bei gemischt genutzten Dingen zählt nur der betriebliche Anteil. Das Handy nutzt du auch privat, das Internet auch. Üblich ist eine nachvollziehbare Schätzung, die du begründen kannst. Erfinde keine Quote, die du nicht erklären magst.

Heikel und oft abgelehnt sind Ausgaben, die genauso gut privat sein könnten: Kleidung, Kosmetik, Friseur, Fitnessstudio, Restaurantbesuche, Reisen. Auch wenn du sie ausschließlich für Beiträge nutzt, wird das schwer anerkannt, weil eine private Nutzung möglich bleibt. Bei Reisen hilft ein Nachweis, dass sie beruflich veranlasst waren — ein Vertrag, ein Auftrag, ein Programm.

Teure Anschaffungen werden außerdem oft nicht sofort in voller Höhe abgezogen, sondern über mehrere Jahre verteilt. Das nennt sich Abschreibung. Es gibt Grenzen, ab denen das gilt, und die ändern sich gelegentlich — noch ein Grund, das einmal mit jemandem durchzugehen, der die aktuellen Werte kennt.

Belege sammeln von Anfang an

Der praktischste Rat in diesem ganzen Text: Fang mit der Ablage an, bevor du sie brauchst. Wer im ersten Jahr sauber sammelt, hat später Wahlfreiheit. Wer es nachholen will, verliert Geld — denn was du nicht belegen kannst, kannst du nicht abziehen.

Ein Minimalsystem, das ausreicht:

  1. Getrenntes Konto. Kein eigenes Geschäftskonto nötig, aber ein zweites Konto nur für diese Tätigkeit spart dir später Stunden.
  2. Ein Ordner pro Jahr, digital. Jede Rechnung als PDF, Dateiname mit Datum und Firma. Papierbelege sofort abfotografieren, Thermopapier verblasst.
  3. Eine Tabelle. Datum, wer, wofür, Betrag, Einnahme oder Ausgabe. Mehr braucht es am Anfang nicht.
  4. Die Sachleistungs-Liste aus dem Kapitel oben, mit geschätzten Werten.
  5. Geld zurücklegen. Leg von jeder Einnahme einen festen Anteil beiseite. Wie hoch, sagt dir dein Steuerberater — aber gar nichts zurückzulegen ist der häufigste Fehler.

Aufbewahrungsfristen gibt es ebenfalls, und sie sind länger, als die meisten denken. Wirf also nichts weg, nur weil das Jahr abgeschlossen ist.

Das gilt auch für Ausgaben rund um Reichweite. Wenn du Dienstleistungen einkaufst, heb die Rechnung genauso auf wie jede andere. Unsere Preisübersicht zeigt dir vorab, womit du rechnen musst, und du bekommst zu jeder Bestellung einen Beleg.

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Wann du zum Steuerberater solltest

Am Anfang, mit wenigen hundert Euro im Jahr, kommen viele allein zurecht. Es gibt aber Punkte, ab denen Selbermachen mehr kostet, als es spart:

  • Du nimmst regelmäßig bezahlte Kooperationen an.
  • Du bekommst Sachleistungen, deren Wert du nicht sicher einschätzen kannst.
  • Du arbeitest mit Firmen oder Plattformen im Ausland.
  • Du bist unsicher bei der Kleinunternehmerregelung — die Entscheidung bindet dich.
  • Du hast größere Anschaffungen und weißt nicht, wie abzuschreiben ist.
  • Post vom Finanzamt, die du nicht sofort verstehst.

Beratungskosten sind selbst eine Betriebsausgabe. Und ein Erstgespräch kostet oft wenig oder nichts. Nimm zu diesem Termin deine Zahlen mit, auch grobe: geschätzte Jahreseinnahmen, deine Ausgabenliste, die Sachleistungen. Je vorbereiteter du kommst, desto günstiger wird es.

Und die ehrliche Einordnung zum Schluss: Reichweite und Steuern hängen nur indirekt zusammen. Ein größeres Publikum macht Kooperationen wahrscheinlicher, und damit werden diese Pflichten relevant. Wie du dieses Publikum aufbaust, steht in unserem Ratgeber Influencer werden und in Instagram Reichweite erhöhen. Was wir liefern können, ist die bestellte Zahl — nicht mehr, und ganz sicher keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Müssen Influencer Steuern zahlen?

Ja, sobald du mit Instagram Geld oder geldwerte Vorteile verdienst. Entscheidend ist nicht, ob du dich Influencer nennst, sondern ob du regelmäßig und mit Gewinnabsicht tätig bist. Dann ist es eine gewerbliche Tätigkeit mit den üblichen Pflichten. Die genauen Grenzen und Freibeträge ändern sich, deshalb nennen wir hier bewusst keine Zahlen — die aktuellen Werte stehen beim Finanzamt oder sagt dir dein Steuerberater.

Welche Steuern müssen Influencer zahlen?

In der Regel drei: Einkommensteuer auf den Gewinn, Gewerbesteuer wenn der Gewinn über dem Freibetrag der Gemeinde liegt, und Umsatzsteuer auf deine Rechnungen, solange du nicht Kleinunternehmer bist. Dazu kommen Meldepflichten wie die Gewerbeanmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Sind geschenkte Produkte steuerpflichtig?

Wenn du für das Produkt eine Gegenleistung erbringst, also darüber postest, ist es keine Schenkung, sondern Bezahlung in Ware. Solche geldwerten Vorteile zählen zu deinen Einnahmen und werden mit dem üblichen Marktpreis angesetzt. Nur ein unaufgefordert zugesandtes Produkt ohne jede Absprache wird anders behandelt — das solltest du im Zweifel klären lassen.

Was kann ich als Influencer absetzen?

Alles, was betrieblich veranlasst ist: Kamera, Licht, Mikrofon, Schnittsoftware, Handy anteilig, Werbekosten, Beitragsplanung, Steuerberatung. Bei Dingen, die du auch privat nutzt, zählt nur der betriebliche Anteil. Kleidung und Kosmetik sind heikel, weil sie privat nutzbar sind — dafür wird oft nichts anerkannt.

Ist gekaufte Reichweite eine Betriebsausgabe?

Wenn du sie für dein Instagram-Geschäft einsetzt, ist es aus unserer Sicht eine normale Werbeausgabe wie eine geschaltete Anzeige. Wir sind aber keine Steuerberater und können das nicht verbindlich beurteilen. Heb die Rechnung auf und frag deinen Steuerberater. Was wir zusagen können, ist nur die bestellte Zahl — eine Wirkung auf den Algorithmus versprechen wir nicht.

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