Views und Recht

Views kaufen legal? Was bei Kooperationen wichtig ist

Ist Views kaufen legal? Die Antwort hängt davon ab, wen du fragst: Metas Regeln, das deutsche Wettbewerbsrecht oder deinen Werbepartner. Hier steht, was Meta und Instagram zu gekauften Aufrufen wörtlich schreiben, was im Gesetz steht und was nicht, und warum gekaufte Views bei Kooperationen die eigentliche Baustelle sind. Das ist keine Rechtsberatung.

Kurz gesagt: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nennt Aufrufe nicht. Metas Spam-Richtlinie führt den Kauf von Aufrufen aber ausdrücklich als nicht zulässig auf. Die Instagram-Monetarisierungsrichtlinien untersagen Creator*innen, Aufrufe künstlich zu erhöhen, und die Berechtigung zur Monetarisierung kann entzogen werden. Heikel wird es vor allem, wenn du gekaufte Zahlen gegenüber Werbepartnern als deine Reichweite vorlegst. Keine Rechtsberatung.

Ist Views kaufen legal? Drei Regelwerke, drei Antworten

Ob Views kaufen legal ist, hängt davon ab, welches Regelwerk du meinst. Es gibt drei, und sie antworten verschieden. Erstens die Regeln von Meta und Instagram: Metas Spam-Richtlinie führt den Kauf von Aufrufen ausdrücklich als nicht zulässig auf. Das sind Regeln der Plattform, kein Gesetz, und die Folgen kommen von Instagram. Zweitens das Wettbewerbsrecht, in Deutschland vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG. Es nennt weder Aufrufe noch Follower, regelt aber irreführende geschäftliche Handlungen. Drittens deine Verträge mit Werbepartnern: Was dort über Reichweite und Zahlen steht, gilt zwischen euch beiden. Das UWG spricht in den Paragrafen, die hier wichtig sind, durchgehend von einer „geschäftlichen Handlung“. Die Plattformregeln gelten für jedes Konto. Ob dein Verhalten eine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG ist, beantwortet der Gesetzestext nicht für deinen Einzelfall. Verträge mit Werbepartnern kommen dazu, sobald du mit dem Konto Geld verdienst. Dieser Beitrag geht speziell auf Aufrufe und Kooperationen ein. Keine Rechtsberatung.

Die allgemeine Einordnung zu Strafrecht, Abmahnungen und Media-Kits steht im Beitrag Ist Follower kaufen legal?. Was ein gekaufter View technisch ist und was er leistet, erklärt Views kaufen: der Überblick.

Was Meta und Instagram zu gekauften Aufrufen sagen

Die deutlichste Aussage zu gekauften Aufrufen steht in Metas Gemeinschaftsstandards zum Thema Spam. In der deutschen Fassung im Transparency Center listet Meta unter „Folgendes ist nicht zulässig“ den versuchten oder tatsächlichen Verkauf, Kauf oder Tausch von Interaktionen auf. Als Beispiele nennt die Richtlinie unter anderem „Gefällt mir“-Angaben, geteilte Inhalte, Aufrufe, Follower und Klicks. Der Kauf von Views ist nach Metas eigenen Regeln damit nicht erlaubt, und zwar wörtlich, nicht nur sinngemäß. Die Gemeinschaftsrichtlinien von Instagram gehen in dieselbe Richtung. Unter der Überschrift „Fördere bedeutungsvolle und echte Interaktionen“ steht dort, niemand solle versuchen, künstlich „Gefällt mir“-Angaben, Follower oder geteilte Inhalte zu sammeln. Aufrufe nennt dieser Satz nicht, die Spam-Richtlinie schon. Verstöße gegen die Richtlinien können laut Instagram dazu führen, dass Inhalte gelöscht werden. Wir verkaufen Views und sagen es deshalb ohne Umweg: Diese Regeln gelten, und kein Anbieter kann sie für dich aufheben.

Die Übersicht zeigt, welche offizielle Regel Aufrufe ausdrücklich nennt:

RegelWas sie sagtNennt sie Aufrufe?
Meta-Gemeinschaftsstandards, Spam (deutsche Fassung)Verkauf, Kauf oder Tausch von Interaktionen ist nicht zulässigJa
Instagram-Monetarisierungsrichtlinien für Partnernichts tun, wodurch Follower, Aufrufe oder Interaktionen künstlich erhöht werdenJa
Instagram-Gemeinschaftsrichtliniennicht künstlich Likes, Follower oder geteilte Inhalte sammelnNein
Empfehlungen auf InstagramKonten mit irreführenden Praktiken, etwa gekauften Likes, werden möglichst nicht empfohlenNein
Instagram-Nutzungsbedingungen, Punkt 4.2nichts Rechtswidriges, Irreführendes oder Betrügerisches tunNein

Was Instagram nicht verrät: wie es gekaufte Aufrufe erkennt und ob es sie nachträglich wieder von der Aufrufzahl abzieht. Dazu gibt es keine offizielle Angabe. Für Likes schreibt die Instagram-Hilfe, dass Interaktionen aus Apps, die so etwas anbieten, möglicherweise entfernt werden. Woran du Spam-Konten in deiner eigenen Story erkennst, steht in Bot-Zuschauer in deiner Story.

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Gekaufte Aufrufe und die Monetarisierung

Wer auf Instagram selbst Geld verdient, etwa mit Geschenken oder Abos, hat eine zweite Regel zu beachten: die Instagram-Monetarisierungsrichtlinien für Partner. Unter der Überschrift „Authentische Interaktionen monetarisieren“ steht dort, dass Creator*innen und Publisher nichts tun dürfen, wodurch Follower, Aufrufe oder Interaktionen künstlich erhöht werden. Die Folge steht im selben Text: Die Berechtigung zur Monetarisierung kann entzogen werden, wenn die Interaktionen der Zielgruppe maßgeblich aus gefälschten Reaktionen bestehen. Außerdem behält sich Meta vor, den Zugriff auf die Monetarisierungs-Funktionen jederzeit zu ändern. Für ein Konto, das von Geschenken auf Reels oder von Abos lebt, ist das die teuerste Folge, weil sie die Einnahmequelle selbst trifft und nicht nur eine Zahl. Welche Programme es gibt und welche Voraussetzungen sie haben, steht in Zahlt Instagram für Reels?.

Was das UWG sagt: der Wortlaut

Gesetze lassen sich nicht gut nacherzählen, deshalb hier die Stellen im Wortlaut. Fassung: Gesamtausgabe auf gesetze-im-internet.de, „Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 12.5.2026“, abgerufen am 24.10.2026. Das ist keine Rechtsberatung, sondern der Text, auf den es in Gesprächen mit Anwältinnen und Anwälten ankommt.

§ 5 Abs. 1 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen):

„Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“

§ 5 Abs. 2 UWG, Anfang und aus Nr. 1:

„Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält: 1. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie […] von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse […]“

§ 5a Abs. 1 UWG (Irreführung durch Unterlassen):

„Unlauter handelt auch, wer einen Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer irreführt, indem er ihm eine wesentliche Information vorenthält, 1. die der Verbraucher oder der sonstige Marktteilnehmer nach den jeweiligen Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und 2. deren Vorenthalten dazu geeignet ist, den Verbraucher oder den sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“

Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c (gefälschte Verbraucherbewertungen):

„die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung;“

Genauso wichtig ist, was nicht im Gesetz steht. Die Wörter „Follower“, „Gefällt mir“, „Interaktion“, „Aufrufe“ und „Influencer“ kommen im gesamten UWG nicht vor. „Sozialen Medien“ steht genau einmal darin, in Nr. 23c, und dort geht es um Bewertungen und Empfehlungen. Ob gekaufte Aufrufe im Einzelfall unter einen dieser Absätze fallen, sagt der Gesetzestext nicht. Das entscheidet im Streitfall ein Gericht.

Kooperationen: wo gekaufte Views zum Problem werden

Bei Kooperationen wird die Aufrufzahl zur Geschäftsgrundlage. Eine Marke bucht dich, weil sie aus deinen bisherigen Zahlen ableitet, wie viele Menschen ihr Produkt sehen werden. Genau dort setzen die Paragrafen an, die oben im Wortlaut stehen: § 5 UWG nennt unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse, § 5a UWG das Vorenthalten wesentlicher Informationen. Ob eine Aufrufzahl mit gekauften Views im Einzelfall darunter fällt, entscheidet ein Gericht, nicht dieser Text. Für die Praxis reicht eine einfache Trennlinie: Was du einem Werbepartner als Beleg für deine Reichweite vorlegst, muss ohne gekaufte Zahlen stimmen. Ein Reel mit gekauften Views gehört nicht in ein Media-Kit, nicht auf einen Screenshot für eine Preisverhandlung und nicht in einen Kampagnenbericht. Dazu kommt die Vertragsebene: Was dein Kooperationsvertrag zu Reichweite oder Zahlen sagt, gilt zwischen euch unabhängig vom Gesetz. Keine Rechtsberatung.

Welche Zahl du wem zeigst, lässt sich in einer Tabelle ordnen:

ZahlEnthält gekaufte Views?Als Beleg für Werbepartner
Aufrufe eines Reels, für das du Views gekauft hastjanicht geeignet
Aufrufe der Kontoübersicht, wenn im Zeitraum gekaufte Views liegenjanicht geeignet
Aufrufe, „Erreichte Konten“ und Wiedergabedauer eines Reels ohne Kaufneingeeignet
Median der Aufrufe deiner letzten Reels ohne Kaufneingeeignet
Interaktionen eines Beitrags ohne Kaufneingeeignet

So setzt du die Trennlinie im Alltag um:

  1. Markiere Reels mit gekauften Views in einer eigenen Liste, damit du sie später nicht versehentlich als Beleg nutzt.
  2. Kauf nichts für Kampagnen-Reels. Ein Reel, für das eine Marke zahlt, misst sie an seinen Zahlen. Die gehören dann ganz der Kampagne.
  3. Zeig Werte aus unberührten Reels. Den Median deiner letzten Reels berechnest du mit dem Instagram Views Geldrechner.
  4. Lies die Vertragsklauseln zu Reichweite, Zahlen und Kündigung, bevor du unterschreibst.
  5. Antworte ehrlich, wenn du gefragt wirst. Eine offene Antwort schützt die Geschäftsbeziehung besser als eine, die später auffliegt.
  6. Hol dir bei Unsicherheit Rat bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Wettbewerbsrecht, sobald Geld oder ein Unternehmen dranhängt.

Kennzeichnung ist ein eigenes Thema

Bei Kooperationen taucht im selben Atemzug die Frage nach der Werbekennzeichnung auf. Sie ist ein eigenes Thema neben gekauften Views. § 5a Abs. 4 UWG regelt, dass der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung kenntlich gemacht werden muss, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Der zweite Satz desselben Absatzes knüpft das an eine Gegenleistung:

„Ein kommerzieller Zweck liegt bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens nicht vor, wenn der Handelnde kein Entgelt oder keine ähnliche Gegenleistung für die Handlung von dem fremden Unternehmen erhält oder sich versprechen lässt.“

Nach dem Wortlaut hängt die Kennzeichnungspflicht also an der Gegenleistung, nicht an der Aufrufzahl. Ob ein Beitrag 300 oder 300.000 Aufrufe hat, nennt dieser Absatz nicht. Welche Wörter du dafür nutzt und wo sie stehen müssen, steht in Werbung kennzeichnen auf Instagram.

Wann gekaufte Views passen und wann nicht

Wir verkaufen Views, deshalb die ehrliche Einordnung. Du bekommst die bestellte Zahl an Aufrufen auf einen einzelnen Beitrag, du gibst dafür nur den Link ein, ganz ohne Passwort. Mehr sagen wir nicht zu: keine Reichweite, keine Follower, keine Verkäufe. Nach Metas Spam-Richtlinie ist der Kauf nicht erlaubt, das weißt du jetzt aus dem Wortlaut.

Passt: ein Reel in einem Hobbykonto oder einem neuen Projekt, das nicht leer wirken soll und dessen Zahl du nie als Beleg vorlegst. Passt nicht: Kampagnen-Reels, Media-Kits und Konten, die mit Geschenken oder Abos Geld verdienen. Was „echt“ bei Aufrufen überhaupt heißt, klärt Echte Instagram Views?. Woran du einen ordentlichen Anbieter erkennst, steht in Instagram Views seriös kaufen. Den Ablauf einer Bestellung zeigt Instagram Views kaufen: der Ablauf.

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Häufige Fragen: Views kaufen und Recht

Ist Views kaufen in Deutschland verboten?

Das UWG nennt Aufrufe nicht, es regelt irreführende geschäftliche Handlungen. Nicht zulässig ist der Kauf von Aufrufen nach Metas Spam-Richtlinie, also nach den Regeln der Plattform. Rechtlich heikel wird es vor allem, wenn du mit dem Konto Geld verdienst und gekaufte Zahlen als Beleg für deine Reichweite verwendest. Ob das im Einzelfall irreführend ist, entscheidet ein Gericht. Keine Rechtsberatung.

Verstößt Views kaufen gegen die Regeln von Instagram?

Ja. Metas Gemeinschaftsstandards zum Thema Spam listen den versuchten oder tatsächlichen Kauf von Interaktionen als nicht zulässig auf und nennen Aufrufe ausdrücklich als Beispiel. Die Instagram-Monetarisierungsrichtlinien untersagen Creator*innen außerdem alles, wodurch Aufrufe künstlich erhöht werden. Die Folgen kommen von der Plattform, zum Beispiel gelöschte Inhalte oder der Entzug der Monetarisierung.

Darf ich gekaufte Views in meinem Media-Kit zeigen?

Lass es. Ein Media-Kit ist ein Beleg dafür, welche Ergebnisse eine Marke von dir erwarten kann. § 5 UWG nennt unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die von der Verwendung zu erwartenden Ergebnisse. Zeig deshalb nur Zahlen aus Reels ohne gekaufte Views, etwa den Median deiner letzten Reels. Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Trennlinie, die wir empfehlen.

Muss ich einer Marke sagen, dass ich Views gekauft habe?

§ 5a Abs. 1 UWG nennt das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die jemand für eine informierte geschäftliche Entscheidung braucht. Ob das bei dir zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Am saubersten ist es, gekaufte Views gar nicht erst in Belege für Werbepartner einfließen zu lassen. Wirst du direkt gefragt, antworte ehrlich. Keine Rechtsberatung.

Kann ich durch gekaufte Views die Monetarisierung verlieren?

Ja, das steht so in den Instagram-Monetarisierungsrichtlinien für Partner. Creator*innen dürfen nichts tun, wodurch Follower, Aufrufe oder Interaktionen künstlich erhöht werden. Die Berechtigung zur Monetarisierung kann entzogen werden, wenn die Interaktionen der Zielgruppe maßgeblich aus gefälschten Reaktionen bestehen. Wer mit Geschenken oder Abos verdient, kauft deshalb besser keine Aufrufe.

Gilt das auch für gekaufte Story Views?

Ja. Die Spam-Richtlinie von Meta spricht allgemein von Aufrufen und beschränkt das nicht auf Reels. Für Kooperationen gilt dieselbe Trennlinie: Story-Zahlen mit gekauften Aufrufen gehören in keinen Beleg für Werbepartner. Und weil die Story-Zahl wiederholte Aufrufe enthält, ist sie ohnehin kein Maß für einzelne Menschen. Dafür steht in den Insights „Betrachter*innen“.

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Quellen und Einordnung

Die Quellen belegen die jeweils genannten Funktionen oder Regeln. Praktische Empfehlungen sind unsere Einordnung; sie sind keine Garantie für Reichweite.

  • Meta: Spam | Transparency Center (Gemeinschaftsstandards) — Meta. Belegt, dass Meta den versuchten oder tatsächlichen Verkauf, Kauf oder Tausch von Interaktionen wie „Gefällt mir“-Angaben, Aufrufen und Followern als nicht zulässig aufführt.
  • Instagram-Hilfe: Instagram-Monetarisierungsrichtlinien für Partner — Instagram. Belegt den Abschnitt „Authentische Interaktionen monetarisieren“: Creator dürfen nichts tun, wodurch Follower, Aufrufe oder Interaktionen künstlich erhöht werden. Die Berechtigung zur Monetarisierung kann entzogen werden, wenn die Interaktionen der Zielgruppe maßgeblich aus gefälschten Reaktionen bestehen.
  • Gesetz: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Gesamtausgabe — Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de). Wortlaut von § 5 Abs. 1 und 2, § 5a Abs. 1 und 4 sowie Anhang Nr. 23c in der Fassung „Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 12.5.2026“. Die Wörter „Aufrufe“, „Follower“ und „Influencer“ kommen im Gesetz nicht vor. Keine Rechtsberatung.

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